Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund einer ordentlichen Kündigung der beklagten Stadt.
Die Klägerin war seit dem 1. Februar 1971 bei der beklagten Stadt bzw. ihrem Funktionsvorgänger als Altenpflegerin im Altenpflegeheim O. beschäftigt. Ihr monatliches Bruttoeinkommen betrug zuletzt 2.893,62 DM.
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