I.
Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung von Ratenzahlung im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe.
Der Kläger hatte am 1.11.2007 Klage gegen die Kündigung eines am 11.8.2007 begründeten Arbeitsverhältnisses erhoben und Einhaltung einer anderen Kündigungsfrist gefordert. Gleichzeitig hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung zu bewilligen. Der Rechtsstreit ist durch Vergleich vom 22.11.2007 beendet worden.
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