I. Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Koblenz einen Zahlungsrechtsstreit geführt, der durch den gerichtlichen Vergleich vom 10.05.2005 beendet worden ist. Im Laufe dieses Verfahrens ist dem Kläger, auf Antrag seines Prozessbevollmächtigten, mit Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.05.2005 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z. ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt worden.
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