LAG Niedersachsen, vom 28.04.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 198/54
Prozeßkostenhilfe: Unanfechtbarkeit der Versagung durch das LAG;
BAG, Beschluß vom 03.06.1954 - Aktenzeichen 1 AZB 15/54
DRsp Nr. 2007/23217
Prozeßkostenhilfe: Unanfechtbarkeit der Versagung durch das LAG;
1. Gegen den das Armenrecht versagenden Beschluß des Landesarbeitsgerichts ist ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben (§ 127ZPO, § 70ArbGG).2. Die sofortige Beschwerde gegen den die Berufung verwerfenden Beschluß des Landesarbeitsgerichts ist unzulässig, wenn sie nicht durch einen Rechtsanwalt eingelegt ist (§ 11 Abs. 2ArbGG).3. Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, wenn sie in dem angefochtenen Beschluß nicht zugelassen ist (§ 77ArbGG).