Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.09.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Festsetzung einer Einmalzahlung anstelle der zuvor erfolgten Ratenanordnung.
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