Auf die Beschwerden der Kläger werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 7. März 2022 aufgehoben. Dem Kläger wird für das Klageverfahren S
I.
Die Beschwerdeführer und Kläger (im Folgenden: Kläger) wenden sich jeweils gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren, in dem sie sich gegen die teilweise Aufhebung und Erstattung zuvor bewilligter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit vom 1. August bis zum 31. Oktober 2020 wenden.
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