Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.02.2015 geändert. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B, C, bewilligt.
I.
Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Klageverfahren.
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