1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16.01.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 13.12.2011 aufgehoben.
2. Dem Kläger wird für die beabsichtigte Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe bewilligt und Herr Rechtsanwalt G... beigeordnet.
3. Die zu zahlenden Raten werden auf monatlich 15,00 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten in der Hauptsache um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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