LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.07.2014
L 16 R 549/14 B PKH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 30 R 5656/13

Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Ablehnung unter Verweis auf durchgeführte Ermittlungen

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2014 - Aktenzeichen L 16 R 549/14 B PKH

DRsp Nr. 2015/4974

Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Ablehnung unter Verweis auf durchgeführte Ermittlungen

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2014 aufgehoben.

Dem Kläger wird für das Klageverfahren bei dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T bewilligt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 2;

Gründe:

Die Beschwerde des - bedürftigen - Klägers ist begründet.