1. Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 13. Juli 2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Juni 2009 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die beschwerdeführende Klägerin begehrt mit ihrer Beschwerde das Absehen von der Zahlung monatlicher Raten aus ihrem Einkommen im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihrer Rechtsanwältin.
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