I.
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat der Klägerin mit Beschluss vom 27.11.2003 mit Wirkung ab dem 07.11.2003 unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z. Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts ohne Auferlegung von Ratenzahlung bewilligt.
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