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Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat mit seinem Antrag zu 1) von der Arbeitgeberin, einem Zustellgroßhandelsbetrieb mit ca. 250 Beschäftigten, verlangt, hinsichtlich der Umgruppierung von acht namentlich genannten Arbeitnehmern das Beteiligungsverfahren nach §
Das Beschlussverfahren wurde durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.
Auf Antrag der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 03.08.2004 - im Anschluss an die Ausführungen der Arbeitgeberin mit Schriftsatz vom 26.07.2004 - den Gegenstandswert auf 8.000,00 EUR (doppelter Hilfswert) festgesetzt.
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