LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.11.2016
8 Sa 152/16
Normen:
KschG § 1 Abs. 1; BGB § 612a;
Fundstellen:
DStR 2017, 12
EzA-SD 2017, 3
NZA-RR 2017, 188
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 10.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1639/15

Probezeitkündigung in KleinbetriebUnbegründete Kündigungsschutzklage eines alleinerziehenden Vaters bei unzureichenden Darlegungen eines maßregelnden Zusammenhangs zwischen Kündigung und Freistellung von der Arbeitspflicht zur Versorgung seines kranken Kindes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 152/16

DRsp Nr. 2017/57

Probezeitkündigung in Kleinbetrieb Unbegründete Kündigungsschutzklage eines alleinerziehenden Vaters bei unzureichenden Darlegungen eines maßregelnden Zusammenhangs zwischen Kündigung und Freistellung von der Arbeitspflicht zur Versorgung seines kranken Kindes

Zur Wirksamkeit einer Kündigung innerhalb der Probezeit im zeitlichen Zusammenhang mit der Übermittlung des ärztlichen Zeugnisses i.S.d. § 45 SGB V an den Arbeitgeber. 1. § 45 Abs. 1 S. 3 SGB V gewährt dem Arbeitnehmer (bei Erkrankung eines Kindes) nicht nur einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sondern bei rechtswidriger Verweigerung auch das Recht, der Arbeit eigenmächtig fern zu bleiben.2. Eine Kündigung des Arbeitgebers, die wegen Ausübung dieses Rechts erfolgt, stellt eine unzulässige Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB dar und ist nach § 134 BGB nichtig.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.03.2016 - 2 Ca 1639/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KschG § 1 Abs. 1; BGB § 612a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit.

1. 2.