Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.07.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung der von der Arbeitgeberin gestatteten Privatnutzung von Dienstwagen.
Die Arbeitgeberin, die zum Konzern der F-Klinik AG gehört, betreibt in ihrem 230 Arbeitnehmer umfassenden Betrieb eine Klinik für neurologische und neurochirurgische Rehabilitation. Bislang stellte sie ihrer als sog. Customer Relation Managerin tätigen Arbeitnehmerin X und dem als Haustechnikleiter fungierenden Mitarbeiter M jeweils einen Dienstwagen zur Verfügung; diesen durften sie auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag (siehe Bl. 62 f. d. A.) auch zu privaten Zwecken nutzen.
1. 2.
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