LAG Baden-Württemberg, vom 21.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 13 TaBV 18/89
Pressefreiheit: Werkszeitung
BAG, Beschluss vom 21.08.1990 - Aktenzeichen ABN 20/90
DRsp Nr. 2002/14714
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Ein Arbeitgeber darf in einer Werkzeitung Mitarbeiterzuschriften, in denen der Betriebsrat vom Inhalt und der Formulierung her äußerst hart kritisiert wird, nicht ohne Namensnennung veröffentlichen.