LAG Köln, Beschluss vom 09.10.2001 - Aktenzeichen 10 Ta 175/01
DRsp Nr. 2002/15365
PKH; Mietkosten; Garage/Stellplatz
»Kosten für einen Garagenplatz im Miethaus sind abzugsfähig, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages sind, die der Mieter auch dann zu tragen hat, wenn er über kein Kraftfahrzeug verfügt.«