LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 11.03.2013
L 5 AS 28/13 B
Normen:
SGB II § 37 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 5; SGB II § 7 Abs. 4; ZPO § 114; SGG § 73a Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2013, 558
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 13.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 1873/12

PKH in Angelegenheiten nach dem SGB II - Monatserster; Rückwirkung; Leistungsausschluss; Leistungsberechtigung; hinreichende Erfolgsaussichten; Einkommen; Vermögen; PKH; PKH-Beschwerde

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2013 - Aktenzeichen L 5 AS 28/13 B

DRsp Nr. 2013/7263

PKH in Angelegenheiten nach dem SGB II - Monatserster; Rückwirkung; Leistungsausschluss; Leistungsberechtigung; hinreichende Erfolgsaussichten; Einkommen; Vermögen; PKH; PKH-Beschwerde

Welche Folgen die in § 37 Abs 2 SGB II geregelte Rückwirkung des Leistungsantrags auf den Monatsersten hinsichtlich der Abgrenzung von Einkommen und Vermögen in den Fällen hat, in denen ein gesetzlicher Leistungsausschluss im Verlauf dieses Monats entfällt, ist umstritten und obergerichtlich nicht geklärt. Die Erfolgsaussichten sind offen; die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg, sodass PKH zu bewilligen ist.

Der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 13. Dezember 2012 wird aufgehoben und dem Kläger für das Verfahren S 20 AS 1873/12 bei dem Sozialgericht Magdeburg ab dem 1. Oktober 2012 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. aus B. bewilligt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 37 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 5; SGB II § 7 Abs. 4; ZPO § 114; SGG § 73a Abs. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren bei dem Sozialgericht Magdeburg (SG), in dem er die Gewährung von weiteren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) begehrt.