Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 4. Dezember 2014 wird aufgehoben.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein mittlerweile abgeschlossenes, beim Sozialgericht Halle (
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