»Es bleibt offen, ob die Rechtsprechung des BAG, wonach der Pilot mit Ausbildungskosten für den Erwerb einer Musterberechtigung bereits nach einjähriger Vertragsdauer nicht mehr belastet werden darf, übertragbar ist auf Fälle, in denen der Pilot zur Bestreitung der Ausbildungskosten ein Bankdarlehen aufgenommen und der Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen hat, dieses in Höhe von jeweils einem Drittel pro Vertragsjahr an die Bank zurückzuzahlen; jedenfalls unterläge ein Anspruch des nach einem Jahr aber vor Ablauf des dritten Jahres ausscheidenden Arbeitnehmers auf Freistellung von der Darlehensrestschuld oder auf Auszahlung des erforderlichen Tilgungsbetrages an ihn einer vertraglich vereinbarten Verfallfrist. Zur Frage der Fälligkeit eines solchen Anspruchs und des Beginns der Verfallfrist.«
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