Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 26.08.2014 -
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche, die der Kläger als Treuhänder über das Vermögen der Streitverkündeten Frau L-I gegenüber der Beklagten als ehemaliger Arbeitgeberin unter Berufung fehlerhafte Anwendung der Pfändbarkeitsschutzbestimmungen geltend macht.
Unter dem 27.10.2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau L-I (im folgenden Insolvenzschuldnerin) eröffnet und der Kläger zum Treuhänder durch das Amtsgericht Siegen (Aktenzeichen: 21 IK 434/10) eingesetzt. Wegen der Einzelheiten des Eröffnungsbeschlusses wird auf Blatt 5 d. A. Bezug genommen.
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