Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.10.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf eine "Armed Forces Pension", die dem Kläger durch das britische Verteidigungsministerium gezahlt wird.
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