I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 14. März 2019 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung des Beklagten vom 27. Dezember 2018.
Der am .... 1979 geborene, geschiedene und gegenüber zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem 01. Juli 2010 beim Beklagten, der in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins Leistungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege erbringt, als Küchenleiter gegen ein Gehalt in Höhe von 2.755,82 Euro brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Der Beklagte beschäftigte ursprünglich ca. 170 Arbeitnehmer, davon 14 in der Küche; bei ihm ist ein Betriebsrat gebildet, dem auch der Kläger angehört.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|