Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 25.2.2016 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 25.02.2016 zurückgewiesen, weil der Kläger, Miteigentümer mehrerer Eigentumswohnungen, zumutbarerweise zunächst auf sein Vermögen zurückgreifen, bevor er die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehmen könne. Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf den Beschluss vom 25.02.2016 Bezug genommen (Bl. B 56 - 57 des PKH-Beiheftes).
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