Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg vom 13. September 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 25. November 2014 über das Vermögen der U. G. mbH (nachfolgend: Schuldnerin) am 26. März 2015 eröffneten Insolvenzverfahren.
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