Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 06.06.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um die Freistellung von Schulungskosten.
Der antragstellende Betriebsrat fasste zunächst in seiner Sitzung vom 21.07.2011 den Beschluss, alle seine sieben Mitglieder an einer Tagesveranstaltung zu den Themen "Aktuelle Rechtsprechung des BAG" und "Dienstplangestaltung" am 17.08.2011 in den Kanzleiräumen seiner Verfahrensbevollmächtigten teilnehmen zu lassen.
Der Themenplan lautete im Einzelnen wie folgt:
-Einführung in den Seminartag und Begrüßung
-Grundlegende Urteile der Rechtsprechung - Relevanz für die betriebliche Praxis
-Handlungsbedarfe des Betriebsratsgremiums
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