Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 09.07.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragsteller zu 1) bis 4) verlangen von der zu 5) beteiligten Arbeitgeberin die Freistellung von Rechtsanwaltskosten, die ihnen in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren im Zusammenhang mit der Anfechtung der Betriebsratswahl vom 15.02.2012 entstanden sind.
Die Beteiligten zu 1), 3) und 4) waren Mitglieder des fünfköpfigen Wahlvorstandes, der Beteiligte zu 1) Vorsitzender des Gremiums. Bei der Betriebsratswahl entfielen auf die Liste "BR-2012" 31 Stimmen, auf die Liste " 18 Stimmen und auf die Liste "K " 14 Stimmen.
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