LSG Berlin-Brandenburg, vom 14.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen L 30 P 76/14
SG Berlin, vom 22.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 86 P 1221/13
PflegeversicherungLeistungen für Zeiten der VerhinderungspflegeVerfahrensrügeErgänzung ungenügender Angaben tatsächlicher Art und Stellung eines Beweisantrags als sachdienlicher AntragVerstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht
BSG, Beschluss vom 24.05.2017 - Aktenzeichen B 3 P 9/17 B
DRsp Nr. 2017/13562
PflegeversicherungLeistungen für Zeiten der VerhinderungspflegeVerfahrensrügeErgänzung ungenügender Angaben tatsächlicher Art und Stellung eines Beweisantrags als sachdienlicher AntragVerstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht
1. Soweit sich die gerügte Aufklärungspflicht nach § 106 Abs. 1SGG auf die Ergänzung ungenügender Angaben tatsächlicher Art und die Stellung eines Beweisantrags als sachdienlicher Antrag i.S. von § 106 Abs. 1SGG bezieht, ist diese Aufklärungspflicht Ausfluss aus dem Untersuchungsgrundsatz nach § 103SGG.
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