Der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 3. April 2012 wird aufgehoben.
Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.
Eine Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung vorbehalten.
I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen Beschluss, mit dem das Sozialgericht den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht verwiesen hat. In der Hauptsache begehrt sie die Erstattung von Kosten für ein von ihr in Auftrag gegebenes Pflegegutachten in Höhe von 450 EUR.
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