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Der Kläger begehrt Pflegegeld gemäß Stufe I nach dem Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - (SGB XI) ab 1. April 1995.
Der Kläger ist im August 1982 geboren und bei der beklagten Pflegekasse versichert. Als Folge einer frühkindlichen Hirnschädigung sind eine umfassende Entwicklungsverzögerung, vor allem im Sprachbereich, eine erhebliche motorische Unruhe und ein cerebrales Anfallsleiden festgestellt. Der Kläger besucht werktags eine Behindertenschule und einmal wöchentlich eine logopädische Schulung.
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