BGH, Beschluß vom 10.10.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 180/03
DRsp Nr. 2003/14275
Pfändbarkeit einer Rente wegen Erwerbsminderung
»Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche in einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis wurzeln. Das gilt auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung.«