OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 14.03.2024
OVG 60 PV 12/22
Normen:
BetrVG § 34 Abs. 3; PersVG § 30 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 14.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 61 K 1/21

Personalvertretungsrechtlicher Antrag eines Vorstandsmitglieds auf Verpflichtung allen Gremiumsmitgliedern Leserechte für alle elektronischen Dokumente in dessen Laufwerksordner und in dessen Funktionspostfächern zu erteilen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2024 - Aktenzeichen OVG 60 PV 12/22

DRsp Nr. 2024/9022

Personalvertretungsrechtlicher Antrag eines Vorstandsmitglieds auf Verpflichtung allen Gremiumsmitgliedern Leserechte für alle elektronischen Dokumente in dessen Laufwerksordner und in dessen Funktionspostfächern zu erteilen

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 34 Abs. 3; PersVG § 30 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist ordentliches Mitglied des Beteiligten zu 1. Er hatte in erster Instanz mit einem weiteren Antragsteller, einem Vorstandsmitglied des Beteiligten zu 1, die Feststellung begehrt, dass der Beteiligte zu 1 verpflichtet sei, allen Gremiumsmitgliedern Leserechte für alle elektronischen Dokumente in dessen Laufwerksordner und in dessen Funktionspostfächern zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat aufgrund der mündlichen Anhörung vom 14. Juli 2022 diesen Antrag zurückgewiesen.