I. Ab 1. August 2002 absolvierte der Beteiligte zu 1 am Institut für Konstruktionslehre der Technischen Universität Braunschweig eine Ausbildung im Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker. Seit 15. März 2004 war er Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Technischen Universität Braunschweig, der Beteiligten zu 3. Mit Schreiben vom 25. Januar 2006 an den Präsidenten der Technischen Universität bat er darum, ihn nach Beendigung seiner Ausbildung weiter zu beschäftigen. Am 31. Januar 2006 bestand er die Gesellenprüfung.
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