I. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. April 2010 - 8 Sa 775/09 - unter Zurückweisung der weitergehenden Revision teilweise aufgehoben und insgesamt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 3. November 2009 -
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