I.
Im Frühjahr 1988 beabsichtigte der Beteiligte zu 1., der Leiter des Postamts (V) F., die Verfügung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 2. Februar 1988 zur Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Ämter (Az.: 326 A 1610/VerlZÄ) u.a. dadurch umzusetzen, daß er die beim Postamt für die Sozialbetreuung zur Verfügung stehenden cirka 48 Wochenstunden um rund 15 Wochenstunden vermindern wollte. Zu diesem Zweck sollten Besuche bei Kranken, bei Alters- bzw. Ehejubilaren und die Seniorenbetreuung eingeschränkt werden. Danach sollte die für die Sozialbetreuung zuständige Sachbearbeiterin mit rund sieben Wochenstunden in der Personalstelle eingesetzt werden.
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