OVG Berlin, vom 12.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 70 PV 1.01
VG Berlin, vom 08.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 71 A 7.00
Personalvertretungsrecht - Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit; ortsfeste Anlage der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung
BVerwG, Beschluß vom 29.10.2002 - Aktenzeichen 6 P 5.02
DRsp Nr. 2003/1692
Personalvertretungsrecht - Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit; ortsfeste Anlage der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung
»Eine ortsfeste Anlage der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung der Luftwaffe ist keine Einheit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1SBG, sofern die sie prägenden Aufgaben nicht aus militärischen Gründen von Soldaten wahrgenommen werden müssen.«
Normenkette:
SBG §§ 2 49 ;
Gründe:
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