I.
Es geht um die Frage, ob ein Mitwirkungsrecht des Antragstellers, des Gesamtpersonalrats beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), bei der Vorbereitung der Verlegung/Eingliederung einer zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörenden Dienststelle besteht, wenn die Entscheidungskompetenz für die Maßnahme selbst zwar beim Bundesminister der Verteidigung liegt, die Maßnahme aber maßgeblich im Zuständigkeitsbereich des Antragstellers vorbereitet wird.
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