I.
Der Antragsteller ist Personalrat der Philipps-Universität Marburg. Er macht die Verletzung seiner Mitwirkungsbefugnisse aus § 81 Abs. 2 HePersVG geltend. Einen Mitwirkungstatbestand sieht er in der Verlagerung einer Angestelltenstelle von einer Abteilung in eine andere Abteilung der Präsidialverwaltung der Universität.
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