I.
Zwischen den Antragstellern und den übrigen Beteiligten besteht Streit über die Rechtmäßigkeit der im Jahre 2005 durchgeführten Wahl des Gesamtpersonalrates der Stadt Mannheim.
Seit geraumer Zeit werden in der Stadtverwaltung Mannheim verschiedene Ämter und Fachbereiche zu selbständigen Dienststellen im Sinne des Personalvertretungsrechts und damit zu personalratsfähigen Einheiten erklärt. Außerdem erledigt die Stadt Mannheim eine Reihe ihrer Aufgaben durch selbständige Eigenbetriebe, die auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes und ihrer jeweiligen Betriebssatzung zu selbständiger Wirtschaftsführung im Rahmen eines Sondervermögens berechtigt und verpflichtet sind. Unabhängig von diesen Verselbständigungen wählen sämtliche Beschäftigte der Stadt Mannheim seit langem einen Gesamtpersonalrat.
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