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Rechtsprechung
2001
Sonstige
OVG/VGH
VGH Baden-Württemberg
VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 30.10.2001
PL 15 S 526/01
Normen:
LPVG
§
2
Abs.1 ;
LPVG
§
50
Abs.
1
;
LPVG
§
51
Abs.
1
;
Personalvertretung: Lehrer; Personalversammlung; Beginn; Arbeitszeit
VGH Baden-Württemberg,
Beschluss
vom 30.10.2001
- Aktenzeichen PL 15 S 526/01
DRsp Nr. 2008/8259
Personalvertretung: Lehrer; Personalversammlung; Beginn; Arbeitszeit
»Personalversammlungen im Sinne von §
50
Abs.
1
LPVG
von Lehrern an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sind soweit als möglich in der unterrichtsfreien Arbeitszeit abzuhalten.«
Normenkette:
LPVG
§
2
Abs.1 ;
LPVG
§
50
Abs.
1
;
LPVG
§
51
Abs.
1
;
Gründe:
I.
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