Die am 29. Juli 1945 geborene Klägerin ist seit dem 1. Juli 1964 bei der Beklagten in N. als Büroangestellte beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|