LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.1999 13 (16) Sa 634/99
Normen:
LPVG NRW § 72 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 620 BGB Personalrat Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4536/98
Personalrat: Mitbestimmung bei Einstellungen - nachträgliche Zustimmung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 13 (16) Sa 634/99
DRsp Nr. 2002/3704
Personalrat: Mitbestimmung bei Einstellungen - nachträgliche Zustimmung
Die nachträgliche Zustimmung des Personalrats zu einer erfolgten Einstellung vermag die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats nicht zu heilen, wenn das Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers an den Personalrat nicht rechtzeitig vor der Einstellungsmaßnahme eingeleitet worden ist.
Normenkette:
LPVG NRW § 72 Abs. 1 Nr. 1 ;
Tatbestand
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