ArbG Rosenheim, vom 04.04.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 486/89
Personalrat: Anreise zur Schulung am Sonntag
LAG München, Urteil vom 30.12.1991 - Aktenzeichen 6 Sa 366/90
DRsp Nr. 2002/15125
Personalrat: Anreise zur Schulung am Sonntag
1. Bei dem Anspruch auf besondere Entschädigung nach § 43 MTAng-BfA (gleichlautend § 43BAT) handelt es sich nicht um Aufwendungsersatz, sondern um eine besondere Form des Entgelts. Macht ein Personalratsmitglied einen derartigen Anspruch geltend, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet, die im Urteilsverfahren entscheiden.2. Erfolgt die Anreise eines Personalratsmitglieds zu einer personalvertretungsrechtlichen Schulungsveranstaltung an einem Sonntag oder gesetzlichem Feiertag, so besteht für den Anreisetag kein Anspruch auf die besondere Entschädigung nach § 43 MTAng-BfA (gleichlautend § 43BAT).