Die Parteien streiten um die weitere Gewährung eines Personalrabatts.
Die Beklagte betrieb bis 1986 eine Erdölraffinerie in R . Nunmehr besteht ihr Geschäftszweck nur noch in der Verwaltung des Firmengrundstücks.
Die Kläger sind langjährige frühere Mitarbeiter der Beklagten. Der Kläger zu 1) schied zum Januar 1989, der Kläger zu 2) zum März 1986 und der Kläger zu 3) zum November 1986 bei der Beklagten aus. Sämtliche Kläger beziehen von der Beklagten ein betriebliches Ruhegeld.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|