Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.06.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten um die Aufhebung einer personellen Maßnahme, namentlich um die Aufhebung der Einstellung des Personalchefs T1 B2 im Einrichtungshaus in B1.
Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) betreibt in B1 mit mehreren 100 Voll- und Teilzeitbeschäftigten ein Einrichtungshaus. Leiter des dortigen Einrichtungshauses ist Herr J1 W1. Die Arbeitgeberin stellte zum 01.05.2012 den Mitarbeiter T1 B2 als Personalchef ("HR Manager") ein, ohne den Betriebsrat bei dieser Einstellung zu beteiligen.
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