Die Berufung des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.03.2013-
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je die Hälfte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nur noch darüber, ob bestimmte Zeiten der Unterbrechung der Arbeitszeit unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im Rahmen der Vergütung für sogenannte "Breakstunden" von der Beklagten zu bezahlen sind oder ob es sich um nicht vergütungspflichtige gesetzliche Pausen im Sinne des §
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