Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 27.10.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, den am 29.03.2019 gelöschten Beitrag der Klägerin
"Die Identitäre Bewegung in Sch. (https://t. ...) hat heute auf der Bürgerversammlung in M. Gesicht und Flagge gezeigt gegen das Ankerzentrum. Dieses Ankerzentrum wurde gegen den Willen der Bewohner erschaffen ohne eine einzige Umfrage zur Willensbildung. Erst nachdem das Ankerzentrum in trockenen Tüchern war, wurde die Bevölkerung zum Gespräch gebeten, wo sich die "guten Menschen" die Klinke in die Hand gaben um massiv zu beschwichtigen. Liebe Freunde der IB, klasse Aktion, sauber vorbereitet und durchgeführt, vielen Dank an Euch mutige Jugend, die noch Charakter und Rückrat (sic!) beweisen und sich nicht beugen vor dem langen Arm des Verfassungsschutzes. WIR WOLLEN KEIN ANKERZENTRUM IN M.!
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