Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 21.10.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin und die Beigeladene zu 1) tragen die Kosten des gesamten Rechtsstreits je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5), die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für den gesamten Rechtsstreit auf 13.792,88 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung in dem Zeitraum ab dem 1.1.2009 in einer für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit als Betreuerin im Bereich des ambulant betreuten Wohnens.
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