Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Bewilligung höherer monatlicher Regelbedarfsleistungen - nebst pauschaler Zuschläge - sowie eines Mehrbedarfs für Krankenkost für den Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2014 nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Der 1961 geborene alleinstehende Kläger ist seit längerem hilfebedürftig und bezieht laufend Leistungen nach dem SGB II von dem Beklagten. In dem betreffenden Zeitraum war er erwerbsfähig und schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 50.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|