Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 17. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Bewilligung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Monat Juni 2015.
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