Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 27.02.2017 wird zurückgewiesen
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) ersetzenden Eingliederungsverwaltungsaktes (EG-VA).
Der Kläger bezieht vom Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit Bescheid vom 25.09.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.04.2016 erließ der Beklagte einen EG-VA gegenüber dem Kläger.
Dagegen hat der Kläger beim Sozialgericht Würzburg (
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